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Assessor des Markscheidefachs gemäß Abschluß der 2. Staatsprüfung am Landesoberbergamt in Dortmund.Markscheider gemäß Anerkennung der zuständigen Bergbehörden in den Bundesländer NRW, Brandenburg und Sachsen.Freier Sachverständiger für Bergbau/Bergschäden gemäß Mitgliedschaft im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. Berufsrechtliche Regelungen: Bundesberggesetz (BBergG) Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) Verlinkungen: Links auf fremde Webseiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Wir haben allerdings keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten, so dass wir hierfür keine Haftung übernehmen. Für den Inhalt der verlinkten Webseiten sind ausschließlich deren Anbieter verantwortlich. |
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